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Zahlen & Fakten

>>Parlamentarische Anfrage Favre Accola Praxis Schwarze Liste in GR

    Nachfragen & Antworten der Regierung

Wird das EKUD seitens EDK aktiv bezüglich Berufsverbote informiert?

Das EKUD wird von der EDK nicht über Berufsverbote informiert. Die Liste der EDK mit Lehrpersonen, denen die Unterrichtsberechtigung entzogen worden ist - umgangssprachlich als "Schwarze Liste" bezeichnet - beruht auf Meldungen der Kantone. Die Kantone sind verpflichtet, Lehrpersonen, denen im Rahmen eines kantonalen Entscheids die Unterrichtsberechtigung oder die Berufsausübungsbewilligung entzogen wurde, dem Generalsekretariat der EDK nach Rechtskraft des entsprechenden Entscheids zu melden (Art. 12bis der Interkantonalen Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen; BR 420.575).

Das EKUD als kantonale Behörde sowie die kommunalen Behörden im Bildungsbereich und Anstellungsbehörden von pädagogischen Einrichtungen erhalten Auskunft bei der EDK, ob eine Person auf der Liste steht, sofern sie schriftlich anfragen, ein berechtigtes Interesse haben und sich die Anfrage auf eine bestimmte Person bezieht. 

 

Wird die Schwarze Liste automatisch mit dem Strafregister Informationssystem VOSTRA abgeglichen?

Die Liste der EDK, "Schwarze Liste", wird nicht automatisch mit dem Strafregister-Informationssystem VOSTRA abgeglichen. Sie beruht auf Meldungen betreffend Entzug der Unterrichtsberechtigung der Kantone und nicht auf Meldungen von Strafrechtsurteilen.

 

Die "Schwarze Liste" und das Strafregister-Informationssystem VOSTRA sind zu unterscheiden. Während sich der Sonderprivatauszug gemäss Art. 42 des Bundesgesetzes über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA (Strafregistergesetz, StREG; SR330) auf bestimmte Strafrechtsurteile beschränkt, umfasst die Liste der EDK Lehrpersonen, denen die Unterrichtsberechtigung entzogen worden ist. Ein Entzug der Unterrichtsberechtigung erfolgt im Kanton Graubünden, wenn die Eignung für die Lehrtätigkeit fehlt (Art. 58 Abs. 1 des Gesetzes für die Volksschulen des Kantons Graubünden [Schulgesetz; BR 421.000]).

 

Hat das EKUD direkten Zugriff auf die Schwarze Liste bzw. das Strafregister Informationssystem VOSTRA?

Das EKUD hat weder direkten Zugriff auf die Liste der EDK noch auf das Strafregister-Informationssystem VOSTRA. Als Behörde im Bildungsbereich erhält das EKUD auf schriftliches Gesuch hin Auskunft darüber, ob eine Lehrperson auf der Liste der EDK steht.

 

Falls ja, prüft das EKUD im Kontext Lehrbefähigung jährlich die Bündner Lehrenden in der Datenbank?

Eine jährliche Überprüfung findet nicht statt. Im Rahmen der Schulaufsicht informiert das Schulinspektorat des AVS die Schulträgerschaften jährlich über ihre Pflicht, vor Anstellungsentscheid einen Privat- und Sonderprivatauszug einzuholen (vgl. Art. 2 Abs. 1 der Weisungen betreffend Einholung eines Privatauszugs und eines Sonderprivatauszugs an den Volks-, Berufsfach- und Mittelschulen sowie an den Brückenangeboten im Kanton Graubünden des EKUD vom 1. März 2021). Mit Erlass dieser Weisungen im Jahr 2021 kam das EKUD einem Anliegen deines Vorstosses aus der Junisession 2019 nach.

Weiter werden Schulträgerschaften dazu angehalten, bei einer Neuanstellung zu überprüfen, ob die entsprechende Lehrperson auf der Liste der EDK steht.

 

Wichtig ist, dass sowohl die "Schwarze Liste" als auch der Sonderprivatauszug den Anstellungsbehörden  in konkreten Bewerbungs- und Anstellungsverfahren oder, sollte es Anlass dazu geben, auch in bestehenden Anstellungsverhältnissen, ermöglicht, eine Lehrperson hinsichtlich Unterrichtsberechtigung und strafrechtlichen Verurteilungen zu überprüfen. Beide Instrumente entbinden die Anstellungsbehörde nicht von der Pflicht, im Rahmen des jeweils konkreten Anstellungsverfahrens auch andere Instrumente, wie beispielsweise das Einholen zusätzlicher Referenzen, zu nutzen.

 

In der Antwort wird angedeutet, dass das AVS  die J & S Leiter in der NDS überprüft – wird die NDS automatisch mit der VOSTRA abgeglichen?

Die NDS wird nicht automatisch mit dem Strafregister-Informationssystem VOSTRA abgeglichen. Sämtliche in der NDS registrierten Personen werden manuell erfasst und mit der AHV-Nummer (AHV13) eindeutig identifiziert. Es besteht somit lediglich eine Schnittstelle zur Zentralen Ausgleichsstelle ZAS.

Das Bundesamt für Sport (BASPO) kann jedoch auf schriftliches Gesuch hin zur Leumundsüberprüfung im Hinblick auf die Erteilung, Sistierung oder den Entzug einer Anerkennung als "Jugend und Sport"-Kader in alle im Behördenauszug 2 erscheinenden Daten Einsicht nehmen (Art. 51 lit. h Strafregistergesetz). Das BASPO verlangt bei begründetem Verdacht den Behördenauszug bei einer Anmeldung für die Kaderbildung und bei bereits im System erfassten Personen sowie bei entsprechenden Meldungen.

>>Bündner Polizeibericht 2022

Der Bündner Polizeibericht 2022 ist publiziert und kann eingesehen werden. Wir haben ausgewählte Graphiken aus Sich Kinder schützen kommentiert.


PM> https://www.gr.ch/DE/institutionen/verwaltung/djsg/kapo/aktuelles/medien/2023/Seiten/202303273.aspx

Statistiken: https://www.gr.ch/DE/institutionen/verwaltung/djsg/kapo/service/statistik/Documents/Jahresbericht%20Graub%C3%BCnden%202022.pdf

1) 2022 wurden 17 Delikte Sexuelle Handlungen mit Kindern verzeichnet, wobei 14 aufgeklärt werden konnten.

2) Während 2021 es noch 20 Delikte sexuelle Handlungen mit Kindern gab, waren es 2022 mit 17 rund 15% weniger.

3) Cyber-Sexualdelikte: keine Veränderung von 2022 zu 2021 (je 2 Fälle), eine leichte Abnahm bei verbotener Pornographi (86> 81 Fällen)
2022 verzeichnete man im Gegensatz zu 2021 keine Fälle von Sextortion

sexuelle Handlungen mit Kindern_22.jpg

>>Bündner Polizeibericht 2019

Gemäss dem Polizeibericht 2019 wurden in Graubünden 27 ! Widerhandlungen gegen Art. 187 StGB (Sexuelle Handlungen mit Kindern) und 78 Pornographiedelikte (Widerhandlungen im Sinne von Art. 197 StGB) bearbeitet. Im letzteren Fall handelt es sich hauptsächlich um Kinderpornographie.Während die registrierten Fälle Pornografie (Art. 197) auf gleichem Stand geblieben sind,  haben im Vergleich zu 2018 die registrierten Fälle sexuellen Handlungen mit Kinderen um 42%!! zugenommen.

Tabelle_sexuelle_Übergriffe_Vorjahresve
Straftaten_häusliche_Gewalt_19.PNG
statistik_sexuelle_integrität_nach_ört
Straftaten_nach_sexuellen_integrität.PN
Kinder und Jugendliche als Opfer.PNG
kapo.jpg

>>Bündner Polizeibericht 2018

Gemäss dem Polizeibericht 2018 wurden in Graubünden 19 Widerhandlungen gegen Art. 187 StGB (Sexuelle Handlungen mit Kindern) und 78 Pornographiedelikte (Widerhandlungen im Sinne von Art. 197 StGB) bearbeitet. Im letzteren Fall handelt es sich hauptsächlich um Kinderpornographie. Die registrierten Fälle haben im mittelfristigen Vergleich zugenommen (von 2015-2018 beinahe eine Verdoppelung).

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